Filesharing: OLG Köln zur Haftung des Anschlußinhabers Mietrechtliche Mängel und Mietminderung-Was man wissen muss
Jan 122010

Ach herjeh, so mancher schreit nun “arglistige Täuschung” oder gar “wir sind betrogen worden”, wenn er auf gefühlten 300 DVD-Playern sitzt und MediaMarkt sie nicht zurücknimmt.

Zur Erinnerung: Es gab vor Kurzem die Werbeaktion “jeder 10te Einkauf ist umsonst”. Das System: Die Kunden kauften, bekamen ihren Kassenbon. Abends wurde dann im Internet die Nummer des Tages bekannt gegeben, welche als Endnummer auf den Kassenbons dann den “Gewinn” erklärte: Die Kunden mit der gezogenen Nummer auf dem Kassenbon konnten am nächsten Tag den Kaufbetrag in Bar bei MediaMarkt zurückholen.

Das System ist insofern in Ordnung. Nun waren einige Kunden schlauer: Sie kauften 10 Mal den gleichen Gegenstand, indem sie sich mit 10 Freunden in die Schlange stellten. Eine der Nummern musste ja dann ein “Gewinn” mit “Geld-Zurück-Garantie” sein und die anderen 9 “Nieten” sollten dann am nächsten Tag zurückgegeben werden.

Tja, MediaMarkt hat aber diesen “Gewinnern” einen Strich durch die Rechnung gemacht – Nein, die bekamen zwar den Kaufpreis für EIN Gerät zurück, jedoch wollte MediaMarkt die neun übrigen Geräte nicht mehr zurücknehmen – jedenfalls nicht gegen Bares.

Nun sitzen die “Gewinner” auf Gutscheinen im Gegenwert zu den gekauften und zurückgegebenen Waren.

“Die Volksseele kocht”, siehe auch hier zum Beispiel: http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Kunden-fuehlen-sich-von-Media-Markt-arglistig-getaeuscht-id2371961.html, aber zu Recht?

Meines Erachtens NEIN:

1) Es gibt KEIN Rückgaberecht “innerhalb 14 Tagen” – Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum unter Laien, da man es so aus dem Onlinehandel kennt, dort nennt es sich “Widerrufsrecht” (ehemalig auch “Fernabsatzgeschäft” – das ist jedenfalls auch vielen noch so im Hinterkopf). Dort ist das Widerrufsrecht aber nur deshalb so geregelt, damit der Verbraucher – da er ja eben keine Möglichkeit hat, online die Ware so zu sichten, wie er es in Verkaufsräumen könnte – die Ware auch problemlos zurückzugeben. Eine solche Regelung gibt es daher auch nicht, wenn man “ganz normal” im Ladenlokal die Ware sichtet, an die Kasse geht, zahlt und damit nach Hause geht. Schließlich hat man ja die Möglichkeit, sich zumindest an Ausstellungsstücken einen Überblick zu verschaffen, was man sich da kaufen möchte.

Also einen Anspruch auf Rückgabe der Ware gegen Bares gibt es bei normalen Warenkäufen NICHT!

2) “Arglistige Täuschung”?

Tja, viele Kunden hätten mit Sicherheit keine 10 Flatscreenfernseher, 10 Netbooks 10 Whatever gekauft, hätten sie gewußt, dass die “Geld zurück- ohne Wenn und Aber”-Regelung von MediaMarkt nun kurzfristig eingestellt wurde.

MediaMarkt hat natürlich – wie alle Kaufhäuser- eine gewisse Kulanz und KANN auch Ware zurücknehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein. KANN auch dann gegen Barauszahlung die Ware zurücknehmen – Eine Verpflichtung besteht aber auch dazu nicht!

Problematisch ist hier, dass MediaMarkt dies so beworben hat “Ohne wenn und aber Geld zurück!”, so dass beim Verbraucher das Bewußtsein aufgekommen ist “Ich kann ja zurückgeben, MediaMarkt verpflichtet sich ja dazu”. Sollte sich herausstellen, dass MediaMarkt in der Tat diese Kulanzregelung plötzlich aufgehoben hatte, auf die der Verbraucher sich verlassen hatte, als die “Gewinnaktion” begann, dann kann man in der Tat darüber nachdenken, ob die Verbraucher getäuscht wurden.

Zwar kann man auch durch “Verschweigen” täuschen, allerdings muss dann eine Aufklärungspflicht bestanden haben. Die Rechtsgrundlage für diese Aufklärungspflicht ist § 242 BGB (”Treu und Glauben”) Entscheidend wird also im jeweiligen Falle sein, ob der Käufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte.

Palandt, § 123 BGB Rdn. 5

“Grundsätzlich ist es Sache jeder Partei, ihre eigenen Interessen selbst wahrzunehmen. Es besteht daher keine allgemeine Pflicht, alle Umstände zu offenbaren, die für die Entschließung des anderen Teils von Bedeutung sein können. Ungünstige Eigenschaften der Person oder des Vertragsgegenstandes brauchen grundsätzlich nicht ungefragt offengelegt zu werden.”

Demnach bestand keine Pflicht seitens MediaMarkt darauf hinzuweisen, dass die bedingungslose “Rücknahme von Ware gegen Bargeld”-Aktion gecancelled wurde!

Es gibt jedoch noch ein weiteres Problem:

Der Vorsatz seitens MediaMarkt: MediaMarkt hätte auch zumindest grob fahrlässig handeln müssen, um die Verbraucher so “hereinzulegen”, also zu einer Kaufentscheidung zu bewegen, die sie niemals getätigt hätten, hätten diese gewußt “es gibt nur Gutscheine, kein Bargeld”.

Aber ist eine Kaufentscheidung eine “Kaufentscheidung”, wenn ich gar nicht die Absicht habe, die Ware zu behalten sondern am nächsten Tag gleich wieder zurückzugeben? – Denn die “Kaufentscheidung” basiert letztendlich nur auf der garantierten “Gewinnerzielung” (durch den 10.Treffer!) Der KAUF ist ja gar nicht Ziel, daher wird sich der Verbraucher auch nicht wirklich nach Treu und Glauben darauf berufen können, dass er in seiner “KAUF”entscheidung getäuscht wurde, erst Recht nicht arglistig.

Aber wie immer gilt: Letztlich wird ein Richter entscheiden müssen, ob nach “Treu und Glauben” hier der Verbraucher getäuscht wurde.

  • Services-sprite in Arglistige Täuschung?- MediaMarkt, die Verlosung und die Hamsterer...
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8 Antworten to ““Arglistige Täuschung?”- MediaMarkt, die Verlosung und die Hamsterer…”

  1. Stefan Klose sagt:

    Mit solch einem Kokolores einen Richter zu behelligen ist nun auch wieder eine überflüssige Verschwendung von Ressourcen. Fakt ist doch, dass die Leute, die in den letzten Tagen mit Wohnzimmern voller Plasmafernseher in der Tagespresse abgelichtet worden sind, schlauer als der Händler sein wollten. Dieser Händler hat eine Verlosung gestartet, um einen unternehmerischen Erfolg zu erzielen.

    Beworben wurde, dass jeder zehnte Einkauf erstattet wird, und zwar mit der Garantie “Ohne wenn und aber Geld zurück!”. Unzweifelhaft hat sich das doch wohl auf die Erstattung jedes zehnten Einkaufs bezogen. Warum sollte der Händler so etwas wie “Hey, kauft bei mir ein, jeder zehnte Einkauf ist umsonst. Ihr bekommt das Geld vom zehnten Einkauf zurück. Wenn ihr nun zehn verschiedene Kassenbons habt, dann könnt ihr ein Produkt umsonst behalten (Geld zurück) und die restlichen neun nehmen wir euch auch gerne wieder ab (auch Geld zurück).” bewerben? Selbst bei der horrenden Marge des Händlers (bei Elektronik liegt die wohl um die 30-40%, gerade was man kauft) macht es wenig Sinn, überhaupt einen zweiten, geschweige denn einen dritten oder zehnten Einkauf zurückzunehmen.

    Sinnvoll aus Sicht des Händlers ist einzig und allein: Zehn Personen kaufen unabhängig voneinander ein. Einer bekommt das Geld zurück, weil er die richtige Nummer auf dem Kassenbon stehen hat. Ein anderes Prinzip zu bewerben, wäre ökonomisch fahrlässig gewesen. Dann könnte man die Geldscheine, die für die Werbekampagne drauf gegangen sind, auch brennend am Tannenbaum befestigen.

    Dass sich nun einige Beschweren, ist mir völlig unverständlich. Wer an so etwas glaubt, der hat auch vor drei Wochen gebannt auf das Ho-Ho-Ho aus dem Kamin gewartet.

  2. Beate sagt:

    Einen Täuschungs- bzw. Betrugsversuch würde ich eher diesen 10 MM-Kunden unterstellen. Das sind die Früchte der “Geiz-ist-geil”-Saat.

  3. elulein sagt:

    es heisst nicht (!) “ohne wenn und aber Geld zurück” es heisst “umtausch ohne wenn und aber” und da ist keine rede von Barauszahlung .. somit bleibt der Umtausch im Kulanz bereich und dass ist ermessenssache der einzelnen Märkte mit ihren einzelnen Geschäftsführern. Umtausch Ware-gegen-Ware oder gegen einen Gutschein ist auch ein “Umtausch”.

    http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/

  4. elulein sagt:

    z.b. wenn ein Kunde kommt und hatte einen Drucker gekauft. kommt aber mit dem Gerät nicht zurecht.
    Dann ist ja immernoch der bedarf eines Druckers beim Kunden. Und deswegen ist ein Umtausch in einen anderen Drucker kein problem. Wenn aber der Kunde nur “zocken” wollte .. und das Gerät nun zurück geben will, da nie ein echter bedarf bestanden hat .. dann hat der Kunde ein problem. Es haben viele diese Aktion ausgenutzt um so viele Geräte (TV Lapis PCs usw usw) rauszuschleppen. Das herrausgeben und wieder in empfang nehmen des inventars des Ladens, macht man 1-2 mal mit. Danach wird eben die Notebremse gezogen. Wenn einige Kunden sich wie Raubritter verhalten, ist ein einschreiten der Geschäftsführung abzusehen. Schade ist nur, das auch ehrliche Kunden dadurch nun “verloren” haben. Aber wie gesagt .. wenn ein echter bedarf bestand, besteht der auch noch weiterhin. Aber wer mit 10 PS3 rausrennt .. sry .. der kann auch sein Geld gleich ins Casino tragen.

    Wenn ihr GF währed, würdet ihr auch am 3ten Tag die Notbremse ziehen wenn zum 3ten mal der Lagerbestand rausgeht und absehbar ist das er wiederkommt.

  5. Danke für den Hinweis! Wenn Media Markt nicht einmal in irgend einer Form (also auch nicht die Filialen) damit geworben hat, dass Umtausch “gegen Geld” stattfindet, sondern nur ein jederzeitiges Umtauschrecht besteht, dann komme ich nach meiner Prüfung nicht einmal dazu, dass “überraschend” (also im Wege einer “etwaigen Täuschung”) “Ware gegen Bares” eingestellt worden ist. Dann kann man m.E. nicht einmal darüber nachdenken, inwieweit der Kunde getäuscht wurde. Nach wie vor: Eine Rücknahmepflicht gibt es nicht für den Verkäufer, insbesondere nicht gegen Bargeld.

  6. Anonym will bleiben sagt:

    Also Mediamarkt wirbt doch so schön “Ich bin doch nicht blöd”.

    Ich auch nicht! Hatte Ware gekauft, wollten die mir nur gegen Gutschein wieder zurücknehmen. Nach Hause gegrübelt, gegrübelt..

    2 Tage später bin ich hin und habe gefragt ob ich es in eine Finanzierung umwandeln könne. Haben sie gemacht. Tja, jetzt habe ich 14 Tage Widerrufsrecht des Darlehensvertrages und dem damit verbundenen Kaufvertrag. Mein Bargeld hatte ich übrigens bereits erhalten.

    Wer ist hier der Dumme???

  7. ….ich glaube nicht, dass das so schlau war: 14 Tage Widerrufsrecht für den Verbraucherkreditvertrag stimmt, aber das Widerrufsrecht bezieht sich nur auf den Kredit, NICHT auf den Kaufvertrag! D.h. ist der Kreditvertrag weg, muss die Sache sofort bezahlt werden….

    Auch “Checker” sollten gegenchecken….;-)

  8. Flow sagt:

    Wer 10 Fernseher kauft, kauft keine Haushaltsübliche Menge…. damit dürfte es auch ein Problem geben

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