Abmahnungscomedy: Trittbrettfahrer bei Musikabmahnungen… ADHS und Schule – das Jugendamt muss zahlen
Jan 202010

Dicker Brief von Mandantin. Dreiundzwanzig Seiten (inklusive Überweisungsträger, in dem freundlicherweise gleich der Betrag sowie die Kontonummer eingetragen sind). Rechtsanwälte Waldorf schicken eine Abmahnung. Diesmal vertreten diese die Sony Music Entertainment GmbH in Sachen

Männer sind peinlich, Frauen manchmal auch – von Mario Barth

sowie

Mutterschutz – von Atze Schröder

Zynischerweise wollte Mandantin, dass ich schreibe  “die finde ich mal gar nicht komisch und schon deshalb würde ich mir sowas noch nicht mal im Laden kaufen…nicht mal geschenkt..!” , DAS reicht aber leider nicht aus, um den Vorwurf – zumindest ansatzweise sachlich – zu bestreiten.

Bei allem Scherzen sollte man aber aufpassen! Wohlgemerkt: Es sind angeblich zwei Alben heruntergeladen worden, die Unterlassungserklärung sieht aber so aus:

(Zitat im Original in kursiv)

„es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.“


Weniger lustig an dieser Unterlassungserklärung ist, dass die zu unterlassende Handlung gar nicht definiert wird, sprich die hier streitgegenständlichen Dateien. Demnach würde sich meine Mandantin (jetzt schon) verpflichten, für jede Datei, an der die Sony Music Entertainment Germany GmbH die ausschließlichen Rechte hält und die sie herunterläd, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Nun, die Unterlassungserklärung wird jetzt erst einmal modifiziert abgegeben und nicht in dieser Form und dann erst einmal geprüft, ob sie es wirklich gewesen sein kann ( jedenfalls habe ich im hier vorliegenden Fall Bedenken). …Schluss mit Lustig.

  • Services-sprite in Schluss mit Lustig-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab
  • Services-sprite in Schluss mit Lustig-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab
  • Services-sprite in Schluss mit Lustig-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab
  • Services-sprite in Schluss mit Lustig-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab
  • Services-sprite in Schluss mit Lustig-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab

Eine Antwort to ““Schluss mit Lustig”-Waldorf mahnt wegen vermeindlicher Downloads von Comedians Mario Barth und Atze Schröder ab”

  1. Jo sagt:

    “Für jede Datei” ist durchaus in Ordnung. Es hat schon Abmahnanwälte gegeben, die erstmal die erste Datei abgemahnt haben, nach Eingang der Unterlassungserklärung die zweite, dritte, vierte usw., und jedes Mal erneut Anwaltsgebühren kassiert haben.

    Wenn hinter der Abmahnung keine Abzocke steht, sondern tatsächlich nur der Versuch, P2P-Dateitausch zu unterbinden, dann müsste Waldorf sich davon überzeugen lassen, dass da eine Verwechslung vorliegen muss, und dann sollte Waldorf die Abmahnung auch zurücknehmen. Dass da Sony dahintersteht, lässt in dieser Hinsicht hoffen – Sonys Hauptgeschäft ist der Verkauf von Medien, nicht die Anwaltsabzocke.

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