Manchmal ist es wirklich amüsant, dass Abmahnungen ein und derselben Kanzlei bezüglich der gleichen “vermeindlichen Urheberrechtsverletzung” eine Weile lang weniger werden, dann aber wieder präsent sind.
Die Uwe Boll KG mahnt nun -wieder- Verstöße aus Anfang 2009 ab für den Filmtitel “Far Cry”. Gefühlte “zweite Runde”, eine Pauschale in Höhe von 850 Euro für einen angeblich in einer Filesharingbörse hochgeladenen Film, der sich angeblich “noch in der relevanten Verwertungsphase befindet” (von dem ich aber auch bis 2009 durch Vorlage eines Abmahnungsschreibens noch nie etwas gehört hatte), zu fordern.
Lustig finde ich nur, dass es – über ein Jahr nach Kenntniserlangung des vermeindlichen Downloads !- in den Schreiben der Kanzlei Baumgarten und Brandt heißt
“Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund der besonderen Dringlichkeit und des weiterhin drohenden immensen Schadens für unsere Mandantin nicht möglich”
Schmunzler gibt es noch an einer anderen Stelle:
“Bitte beachten Sie, dass die o.g. dynamische IP-Adresse, die ihr ISP Ihrem Internet-Anschluss zuweist, nicht mit der IP-Adresse Ihres Computers identisch ist. Die von dem o.g. Sicherheitsdienstleister ermittelte o.g. dynamische IP-Adresse können Sie daher selbst regelmäßig nicht bei sich feststellen.”
Nichtsdestotrotz sollte man die Abmahnung als solches ernst nehmen. ..und auch nicht allen Meldungen im Internet folgen, z.B. dass Dr. Uwe Boll eventuell nicht zur Abmahnung berechtigt sei. Es kursieren Pressemitteilungen im Internet auf Deutsch als auch auf Englisch, die besagen, dass Dr. Uwe Boll einen Prozeß in Los Angeles Anfang 2009 verloren hätte, da er angeblich die ausschließlichen und exklusiven Rechte an eine Produktionsfirma übertragen habe, jedoch keine Lizenzen für die von ihm initiierte Vermarktung an diese abgeführt habe.
VORSICHT!
Das ist so nicht richtig!
Der die Produktionsfirma in Los Angeles vertretende Anwalt hat mir bestätigt, dass es sich nur um Vertriebslizenzen handelte, jedoch niemals um die ausschließlichen Rechte! Auch verhält es sich so, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen der Vertriebsfirma und Dr. Uwe Boll aufgehoben wurden. Daher ist dieser Weg eine Sackgasse und ich kann nur eindringlich davor warnen, sich einfach darauf zu berufen, dass keine Aktivlegitimation bestehe!
Besser: Eine modifizierte Unterlassungserklärung und einen Anwalt der Wahl beauftragen, der diese nicht nur rechtssicher formuliert sondern auch Kenntnis hat, inwieweit eventuelle Schadensersatzansprüche aus Anwaltsgebühren oder/und entgangenen Lizenzen in welcher Höhe von der Gegenseite wirklich verlangt werden können!
